Effizienz, Sicherheit und Transparenz
XELOG Mobile baut auf Datenfunk und Scanning, um Daten sofort dort zu erfassen, wo sie entstehen. Die Datenfunkterminals stehen im permanenten Dialog mit dem ERP / Warehouse Management System und übetragen alle Daten sofort drahtlos, mobil und online. Jede Information wird dadurch praktisch zeitgleich überall dort verfügbar, wo sie gebraucht wird. Automatisch werden so Informations- und Materialfluss aufeinander abgestimmt. XELOG Mobile steigert die Prozess- und Bestandssicherheit nachhaltig.
XELOG Mobile kommuniziert mit dem Mitarbeiter beleglos, entwerder über mobile Handterminals mit integriertem Scanner oder über Touchscreen Terminals. Die Vorteile des beleglosen (oder vielleicht korrekter: belegarmen) Arbeitens sind vielschichtig:
- Elektronische Listen gewährleisten, dass die Informationen für die Einlagerung, Umlagerung, Kommissionierung, Inventur usw. stets aktuell sind
- Vermeidung von Suchaktivitäten im Lager
- Nutzung von Synergien durch sinnvolle Kombination von Transportaufträgen (z.B. Doppelspiele für Ein- u. Auslagerung, Wegeoptimierung durch Vermeidung von Leerfahrten)
- Zeitnahe und flexible Einsatzsteuerung von Betriebsmitteln und Personal
- Übersichtliche Personaldisposition und -planung auf Basis von Abwicklungshistorie und -status sowie Lastvorschau
- Minimierung des administrativen Aufwands in der Lagerabwicklung (Belegdrucke, Verteilung, Quittierung, Überwachung)
- Entfallende mehrfache Datenerfassung (z.B. Belege einbuchen) reduziert Aufwand, Fehlerquellen und Rückfragen, steigert die Datenqualität
- Reduzierung der Durchlaufzeiten (z.B. von Eilaufträgen) durch sofortige Information und optimale Koordination der beteiligten Ressourcen
- Steigerung der Arbeits-, Prozess- und Bestandsqualität durch Barcode-Scanning und Online-Plausibilisierung von Produkt-, Bestands- und Lagerplatzinformationen
- Gezielte Priorisierung von Transportaufträgen für Eillieferungen bzw. Änderung von Auftragsreihenfolgen
- Aktuelle und vollständige Transparenz der Ausführungsdauer und des Bearbeiters der operativen Tätigkeiten als Grundlage für eine mögliche Leistungsentlohnung.
